Einbruchschutz Förderung

Die KFW Einbruchschutz-Finanzierung gibt es als Zuschuss und Kredit

Finanzierung als Zuschuss (Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455)


Der Zuschuss der Einbruchschutz Förderung beträgt bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz 10% der förderfähigen Kosten bis zu 1.500€  pro Wohneinheit. Dies gilt ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz ab einer Investitionssumme ab 500€.

Finanzierung als Kredit (Altersgerecht Umbauen – Kredit 159)


Laut KFW ist die Föderungsvariante zum Thema Einbruchschutz erst zum 01.04.2016 umgesetzt und kann auch erst ab diesem Datum beantragt werden.

Hier geht es zum Antrag

Technische Mindestanforderung für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz


Im Bereich “Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz” gelten laut KFW folgende technische Mindestanforderungen für Kredit (159) und Investitionszuschuss (455).

Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Diese müssen:

  • die Wiederstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile) aufweisen.
  • einen U-Wert von maximal 1,3W/m²K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.

Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren. Diese müssen:

  • für Schlösser (z.B. Querriegel mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenschlösser) /Bandseitensicherungen der DIN 18104 Teil1 oder 2 zum Einbruchschutz entsprechen.
  • bei Mehrfachverriegelungssystemen mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 3 oder besser, sowie bei Einsteckschlössern nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 4 oder besser eingebaut werden.

Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z.B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, drehgehemmte Fenstergriffe, Pilzkopfverriegelung). Diese müssen

  • der DIN 18104, Teil 1 oder 2 entsprechen.

Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden, diese müssen

  • nach DIN EN 1627 ab der Wiederstandsklasse RC 2 eingebaut werden

Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, diese müssen

  • die Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen. Mögliche Komponenten sind: Kamerasysteme, Panikschalter, Geräteabschaltungen, präsenzabhängige Tentralschaltung definierter Geräte bzw. Steckdosen, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten

Ohne gesonderte technische Anforderungen:

Einbau von Türspionen.

Baugebundene Assistenzsysteme: Bild-(Gegensprechanlage) -z.B. mittels Videotechnik, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung.

Im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151/152) oder Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss /Nr. 430) wird u.a.der Einbau einbruchssicherer Fenster, Balkon- und Terrassentüren, sowie die dazu gehörigen einbruchhemmende Nachrüstprodukte mit finanziert.

Links zu den Quellen: